Nachhaltige Lösungen

für die Koexistenz von

Menschen und Wildtieren _____________________________________________________________________________________________________________________________

 

Spenden und fördern 

 

Spenden zu unseren Stiftungsprojekten und -themen überweisen Sie bitte auf unser Stiftngskonto.

Bitte verwenden Sie dabei gegebenenfalls das entsprechende Kennwort.

Aktuell mögliche Kennwörter:

- Regenwaldzentrum

- Regenwald

- Wildlife and People Coexistence Network

- Elefantenwerkstatt

- Film

Spenden ohne Kennwort werden von uns für den jeweils am dringendsten benötigten Zweck verwendet.

 

Unsere Bankverbindung

Wild Land - Wild Spirit Foundation, Bank für Sozialwirtschaft AG Mainz,

IBAN: DE94 5502 0500 0008 6472 02   BIC:BFSWDE33MNZ   

 

Die Wild Land - Wild Spirit Stiftung ist gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung

von Spendenbescheinigungen berechtigt.

 

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Wie Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen können

Wenn Sie sich für eine Spende entscheiden, wird die Stiftung diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein bestimmtes Projekt verwenden.

Die  Wild Land – Wild Spirit Foundation ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spende bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.

Über jede Spende stellen wir Ihnen gerne eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.

 

Ihre Zustiftung

Ihren Aufgaben und Zielen kann die Wild Land – Wild Spirit Foundation nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Aus diesem Grund sind neben den Spenden auch Zustiftungen von großer Bedeutung.

Was ist eine Zustiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.

Die Wild Land – Wild Spirit Foundation hätte somit eine sichere Zukunft, wenn sie längerfristig aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden könnte, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen.

Wie kann ich eine Zustiftung machen?

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt und ausschließlich das Wort „Zustiftung“, ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht werden!

Auf die Zuwendungsbestätigung hat eine Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie gewohnt ausgestellt.

 

Ihr Testament

Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten tätig werden möchten, können Sie durch eine Schenkung oder Zustiftung dafür sorgen, dass Ihr Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die gespendete Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer nach den Wünschen des Gebers konserviert ist.

Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Wild Land – Wild Spirit Foundation im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.

 

Wenn Sie uns unterstützen möchten, freuen wir uns.

 

Die Wild Land - Wild Spirit Stiftung ist gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung

von Spendenbescheinigungen berechtigt.

 

Unsere Bankverbindung:

Wild Land - Wild Spirit Foundation, Bank für Sozialwirtschaft AG Mainz

IBAN: DE94 5502 0500 0008 6472 02       BIC: BFSWDE33MNZ